Schritt-für-Schritt zur Container-Genehmigung

Das Aufstellen eines Containers kann für Bauprojekte, Lagerzwecke oder als Wohnraum dienen. Doch welche Genehmigungen sind nötig? In diesem Blog erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, welche Schritte zu beachten sind und wie sich die Anforderungen je nach Containertyp unterscheiden.

Lokale Vorschriften prüfen

  • Informieren Sie sich über die geltende Landesbauordnung und mögliche Einschränkungen durch lokale Bebauungspläne.
  • Die Anforderungen können stark variieren – prüfen Sie diese gründlich.

Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde

  • Das Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde ist die erste Anlaufstelle, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

Bauvoranfrage stellen

  • Stellen Sie eine Bauvoranfrage, um frühzeitig Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Projekts zu erhalten.

Bauantrag: Diese Unterlagen benötigen Sie

Wichtige Unterlagen

  • Bauantragsformular: Vom Bauherrn und Entwurfsverfasser unterschrieben.
  • Lageplan: Flurkarte mit Einzeichnung des Containers.
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100.
  • Baubeschreibung: Technische Details, Materialien und Verwendungszweck.
  • Nachweise zur Standsicherheit und Energieeffizienz.
Tinyhouse Containeranbau in der Stadt

Besondere Anforderungen

  • Entwässerungsplan: Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
  • Nachbarzustimmung: Falls Nachbarrechte betroffen sein könnten.
  • Statistischer Erhebungsbogen: Für die Bautätigkeitsstatistik.

Einreichung des Antrags

  • Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
  • Die Unterlagen müssen in der Regel in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Baugenehmigung für Seecontainer

Regionale Besonderheiten in Sachsen und Umgebung

Das Aufstellen von Containern in Sachsen unterliegt den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Diese regelt, dass bauliche Anlagen, wie Container, in der Regel genehmigungspflichtig sind, sofern sie dauerhaft genutzt werden. Hier sind einige regionale Beispiele und spezifische Hinweise aus Sachsen:

Dresden

  • Bauaufsichtsamt: In Dresden ist das Bauaufsichtsamt die zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen. Bauanträge müssen formgebunden eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare stellt das Sächsische Staatsministerium des Innern bereit.
  • Temporäre Container auf öffentlichem Grund: Wenn Container auf öffentlichen Flächen, wie Straßen oder Gehwegen, aufgestellt werden, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.some text
    • Der Antragsteller ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
    • Falls nötig, muss eine Fachfirma für die ordnungsgemäße Beschilderung beauftragt werden.

Leipzig

  • Bauordnung: Auch in Leipzig ist für das dauerhafte Aufstellen von Containern eine Genehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen vom Verwendungszweck des Containers und den lokalen Bebauungsplänen ab.
  • Anlaufstellen: Die Ansprechpartner sind beim örtlichen Bauordnungsamt zu finden.

Kranabladung Seecontainer

Allgemeine Hinweise für Sachsen

  • Bauvoranfrage: Um die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens frühzeitig zu klären, können Bauvoranfragen bei den zuständigen Behörden gestellt werden.
  • Sondernutzungserlaubnis: Container, die auf öffentlichen Flächen aufgestellt werden, benötigen in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Dies gilt beispielsweise für Gehwege oder Parkflächen.

Unterschiede in den Bearbeitungszeiten

  • In Dresden dauert die Bearbeitung eines Bauantrags in der Regel zwei bis drei Monate. Für temporäre Nutzungen auf öffentlichen Flächen kann die Bearbeitungszeit auf wenige Wochen reduziert werden.
  • In anderen Städten, wie Leipzig, kann die Bearbeitungszeit abhängig von der Komplexität des Vorhabens variieren.

Genehmigungspflichten im Überblick

Container-Typ
Genehmigung erforderlich?
Besonderheiten

Temporäre Bau-/Materialcontainer

meist nicht notwendig
Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichem Grund erforderlich.

Stationäre Lager-/Bürocontainer

Ja
Genehmigungspflichtig, da sie als feste bauliche Anlagen gelten. Anforderungen: Standsicherheit, Energieeffizienz, Bebauungspläne.

Wohncontainer

Ja
Umfassende baurechtliche Vorgaben wie Energieeffizienz und Brandschutz.

Tiny Houses

Ja
Abhängig von der Nutzungsart als Gebäude oder Fahrzeug. Bebauungspläne prüfen. Genehmigungspflichtig, da sie als Wohngebäude betrachtet werden.Zusätzliche Anforderungen: Bebauungsplanvorgaben (z. B. Abstandsflächen).Energieeffizienz, Brandschutz und Statik. Tiny Houses auf Rädern: Sondergenehmigung nötig, wenn dauerhaft aufgestellt.
Alle Inhalte basieren auf Recherche 2024
m3 Patrick Schmieder

Ihr Ansprech­partner für Büro­con­tainer

Patrick Schmieder
Geschäftsführer, Vertrieb, Spezialbau-Projektleitung

Ja, in den meisten Fällen wird eine Baugenehmigung benötigt, da ein Container als bauliche Anlage gilt, wenn er dauerhaft aufgestellt wird. Die Notwendigkeit hängt von der Nutzung, der Größe, dem Standort und den lokalen Bauvorschriften ab.

Eine bauliche Anlage bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch ein bauliches Objekt oder Bauwerk, das dauerhaft mit dem Boden verbunden ist. Es handelt sich dabei um eine feste Konstruktion oder Einrichtung, die bestimmte Funktionen erfüllt oder Räumlichkeiten für unterschiedliche Zwecke bereitstellt. Bauliche Anlagen können vielfältig sein und umfassen unter anderem Wohngebäude, Bürogebäude, Fabriken, Lagerhallen, Brücken, Stadien und vieles mehr.In rechtlicher Hinsicht werden bauliche Anlagen oft durch Baurecht und Bauordnungen geregelt. Je nach Land und Region können unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungsverfahren für die Errichtung, Nutzung und den Abriss solcher Anlagen bestehen.Obwohl Container wie auch Containeranlagen prinzipiell so konzipiert sind, dass sie wiederholt montiert und demontiert werden können, werden sie in den Landesbauordnungen der Bundesländer in der Regel nicht als "fliegende Bauten" eingestuft, sondern als "bauliche Anlage". Dies betrifft insbesondere Bürocontainer oder Wohncontainer, die zu einer größeren Einheit zusammengefügt werden. Daher unterliegen sie der Genehmigungspflicht, und für das Aufstellen solcher Container ist eine Baugenehmigung erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie jeweils bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Bauamt in der Landesbauordnung (LBO)

Für die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim jeweiligen Bauaufsichtsamt eine Baugenehmigung zu beantragen.Für Dresden findet Sie Infos Unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baugenehmigung_d115.php

Starten wir Ihr Projekt!

Das Aufstellen eines Containers erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung regionaler Vorschriften. Egal ob für temporäre Nutzung, Lagerzwecke oder als Wohnlösung – mit einer frühzeitigen Abstimmung mit den Behörden und der Einreichung vollständiger Unterlagen vermeiden Sie Verzögerungen. Nutzen Sie diese Anleitung, um Ihr Containerprojekt erfolgreich und rechtssicher umzusetzen.

Beraten lassen