Eine bauliche Anlage bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch ein bauliches Objekt oder Bauwerk, das dauerhaft mit dem Boden verbunden ist. Es handelt sich dabei um eine feste Konstruktion oder Einrichtung, die bestimmte Funktionen erfüllt oder Räumlichkeiten für unterschiedliche Zwecke bereitstellt. Bauliche Anlagen können vielfältig sein und umfassen unter anderem Wohngebäude, Bürogebäude, Fabriken, Lagerhallen, Brücken, Stadien und vieles mehr.In rechtlicher Hinsicht werden bauliche Anlagen oft durch Baurecht und Bauordnungen geregelt. Je nach Land und Region können unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungsverfahren für die Errichtung, Nutzung und den Abriss solcher Anlagen bestehen.Obwohl Container wie auch Containeranlagen prinzipiell so konzipiert sind, dass sie wiederholt montiert und demontiert werden können, werden sie in den Landesbauordnungen der Bundesländer in der Regel nicht als "fliegende Bauten" eingestuft, sondern als "bauliche Anlage". Dies betrifft insbesondere Bürocontainer oder Wohncontainer, die zu einer größeren Einheit zusammengefügt werden. Daher unterliegen sie der Genehmigungspflicht, und für das Aufstellen solcher Container ist eine Baugenehmigung erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie jeweils bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Bauamt in der Landesbauordnung (LBO)