Mobile Lösungen für Büro, Lager und mehr

Bürocontainer und modulare Raumlösungen

Bürocontainer bieten zusätzliche Raumflächen für Unternehmen, Baustellen und öffentliche Einrichtungen. m3 Company liefert modulare Raumcontainer, die einzeln eingesetzt oder zu mehrgeschossigen Containeranlagen kombiniert werden können.

Für unterschiedliche Anforderungen stehen vier Lösungen zur Auswahl:

  • Classic Line: Bürocontainer für temporäre und dauerhafte Büro- und Arbeitsräume.
  • Plus Line: Bürocontainer für erhöhte Anforderungen an Komfort, Wärmedämmung und Gestaltung.
  • Sanitärcontainer: Modulare Sanitärlösungen mit WC-, Wasch- und Duschbereichen.
  • Containeranlagen: Individuell kombinierte Raumcontainer für größere Büroflächen, Sozialräume und mehrgeschossige Gebäudelösungen.

Die Auswahl richtet sich nach benötigter Fläche, Nutzungsdauer, Ausstattung und baulichen Anforderungen.

Raum für jede Idee – flexibel, vielseitig, einsatzbereit.

Bürocontainer kaufen oder ganze Modulcontainer Anlagen planen lassen

Bürocontainer in Blau und weiß
Bürocontainer Classic Line: Kauf, Miete, Mietkauf
Verfügbare Größen:
10 Fuß - 24 Fuß Bürocontainer auch in XL
Büro-/ Baucontainer der Classic Line
Bürocontainer Plus - hochwertiger, schicker
Bürocontainer Plus Line: Kauf, Miete, Mietkauf
Verfügbare Größen:
10 Fuß - 24 Fuß Bürocontainer auch in XL
Bürocontainer Plus
Sanitärcontainer Anlage
Sanitärcontainer & Fäkalientanks:
Kauf, Miete, Mietkauf
Verfügbare Größen:
5 Fuß - 30 Fuß  auch Barrierefrei
Sanitärcontainer
Containeranlagen
Containeranlagen direkt mit uns planbar.
Auslieferung Deutschland, Österreich, Schweiz
Containeranlagen
Containeranlagen
Bürocontainer Ausstattung: Ihr Arbeitsplatz mit durchdachter Möblierung, Ergonomie und Akustik.
Bürocontainer Ausstattung

Bürocontainer (Classic Line) - Für Büro, Schule oder Baustelle

Der Classic Line Bürocontainer ist das Standardmodul der m3 Company für temporäre Büroräume, Klassenzimmer und Baustellenunterkünfte. Die Module bestehen aus einer stabilen Rahmenkonstruktion, haben auswechselbare Wandelemente und lassen sich zu Raumlösungen kombinieren, bis zu 3 Etagen, siehe Containeranlagen.

  • Farben: RAL-Töne
  • Größen: 10 Fuß, 16 Fuß, 20 Fuß und 24 Fu
  • Erweiterung: Terrassencontainer, Sanitärcontainer, Treppencontainer
  • Verglasung: Vollverglasung
  • Lieferung: Deutschland, Österreich, Schweiz, Ansprechpartner Markus Runge, Telefon +49 351 21295057

Brandschutz: Feuerwiderstand je Dämmvariante

Das Brandschutzsystem gilt für Einzelcontainer und Containeranlagen.

  • Dach: Feuerwiderstand REI30, REI60 oder REI90, je nach Dämmvariante
  • Wand: Feuerwiderstand EI30 oder EI90

Wärmedämmung:

Dämmvarianten: Mineralwolle, PU (Polyurethan), PIR (Polyisocyanurat), Steinwolle. Fenster: Dreifachverglasung.

Energiespar-Optionen: 6 Ausstattungselemente

  • Photovoltaik-Modul
  • LED-Beleuchtung
  • Bewegungs- bzw. Präsenzmelder
  • Berührungslose Sanitäreinbauteile und Edelstahlkomponenten
  • E-Konvektor Smart
  • Klimagerät mit Wärmepumpentechnologie

Bürocontainer Plus Line

Der Plus Line Bürocontainer ist das hochwertige Raummodul der m3 Company für moderne Büros, Besprechungsräume, Klassenzimmer, Kindergärten und dauerhafte Raumlösungen. Die Plus Line zeichnet sich durch eine moderne Fassadengestaltung, einen akustisch optimierten Innenraum, hochwertige Wärmedämmung und serienmäßigen Brandschutz aus. Dank des modularen Paneelsystems lassen sich die Container flexibel zu individuellen Containeranlagen kombinieren.

  • Farben: Anthrazitgrau RAL 7016 als Standardfarbe; weitere Ausführungen auf Anfrage
  • Größen: 10 Fuß, 16 Fuß, 20 Fuß und 24 Fuß
  • Außenhöhe: 3.100 mm
  • Raumhöhe innen: 2.550 mm
  • Erweiterung: Kombination mit weiteren Büro- und Sanitärmodulen zu individuellen Containeranlagen
  • Verglasung: Dreifach-Isolierverglasung (Ug 0,7 W/m²K), Vollverglasung und weitere Fensteroptionen
  • Innenausbau: Abgehängte Decke, integrierte LED-Beleuchtung, hochwertige Bodenbeläge und flexible Raumaufteilung
  • Lieferung: Deutschland, Österreich und Schweiz; Ansprechpartner Markus Runge, Telefon +49 351 21295057

Brandschutz: serienmäßig R30 / REI30 / EI30

Das Brandschutzsystem ist für Einzelcontainer und Containeranlagen geeignet.

  • Tragende Konstruktion: Feuerwiderstand R30 serienmäßig
  • Dach: Feuerwiderstand REI30 serienmäßig; REI60 auf Anfrage
  • Wand: Feuerwiderstand EI30 serienmäßig
  • Nachweis: Klassifizierung gemäß EN 13501-2

Wärmedämmung: energieeffiziente Bauweise

Die Plus Line bietet hochwertige Dämmvarianten für eine ganzjährige Nutzung. Die erreichbaren U-Werte hängen vom jeweiligen Bauteilaufbau und der gewählten Ausstattung ab.

  • Dämmmaterialien: Mineralwolle, PU (Polyurethan), PIR (Polyisocyanurat) und Steinwolle
  • Wand: U-Wert 0,13–0,20 W/m²K
  • Dach: U-Wert bis 0,13 W/m²K
  • Boden: U-Wert 0,13–0,14 W/m²K
  • Fenster: Dreifach-Isolierverglasung, Ug 0,7 W/m²K
  • Außentür: Thermisch getrennte Tür, Ud 0,87 W/m²K

Energieeffizienz und Komfort: Ausstattungsoptionen

  • Integrierte LED-Beleuchtung
  • Bewegungs- und Präsenzmelder
  • Hochwertige, wärmegedämmte Fenster und Türen
  • Akustisch optimierte Innenräume
  • Abgehängte Decken mit integrierter Installation
  • Klimatisierung und zusätzliche Haustechnik nach Projektanforderung
Markus Runge Sales

Ihr Ansprech­partner

Markus Runge
Seecontainer, Kühlcontainer und Modulbau

Damit wir Ihnen das passende Angebot erstellen können, benötigen wir:
Containertyp, Qualitätsanforderungen, Stückzahl, Lieferadresse und besondere Lieferbedingungen.

Was sind Containeranlagen- oder Raumcontainer?

Unsere Bürocontainer und modularen Raumcontainer sind die ideale Lösung für temporäre oder dauerhafte Raumbedürfnisse – schnell verfügbar, mobil und exakt anpassbar an Ihre Anforderungen. Ob als einzelner mobiler Bürocontainer, komplette Containeranlage oder funktionale Kombination mit Lager- und Aufenthaltsräumen: Wir bieten maßgeschneiderte Konzepte für Unternehmen jeder Größe.

Wir von m3 haben bereits zahlreiche Großprojekte mit Bürocontainern und Raumlösungen für Kunden aus Bauwesen, Industrie und Gewerbe realisiert – darunter Baustellenbüros, Technikräume, Produktionsstätten oder Sozialräume für Mitarbeitende. Dabei setzen wir nicht nur auf Qualität, sondern auf durchdachte Raumkonzepte mit System.

Die wichtigsten Vorteile unserer Bürocontainer und Raumlösungen:

  • Modularität: Erweiterbar, kombinierbar und exakt anpassbar – von Einzelcontainern bis zu komplexen Containeranlagen.
  • Mobilität: Leicht zu transportieren und schnell vor Ort einsatzbereit.
  • Vielseitigkeit: Ideal als Bürocontainer, Aufenthaltsraum, Lagerfläche, Technikmodul oder mobiler Sanitärcontainer.
  • Robustheit: Witterungsbeständige Konstruktion für den Einsatz unter anspruchsvollen Bedingungen.

Containeranlagen sind die perfekte Wahl für Projekte, die schnelle und flexible Raumkonzepte erfordern – ob temporär oder dauerhaft.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Bauprojekte: Baubüros oder Materiallager vor Ort.
  • Industrie: Technikräume oder temporäre Produktionsstätten.
  • Sozialräume: Aufenthalts- oder Umkleideräume für Mitarbeitende.
  • Veranstaltungen: Backstage-Bereiche oder Sanitärlösungen.

Dank unserer Erfahrung in der Umsetzung komplexer Containerlösungen begleiten wir Sie von der ersten Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Haben Sie spezielle Anforderungen?

‍Unser Team unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer individuellen Bürocontainer-Lösung.

Containerbüro genehmigen: 6 Schritte von der Standortprüfung bis zur Nutzung

Ein Bürocontainer kann in Deutschland eine Baugenehmigung benötigen, auch wenn er nur vorübergehend aufgestellt wird. Ob ein einzelnes Bürocontainer-Modul oder eine mehrgeschossige Containeranlage genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung, dem Standort und der vorgesehenen Nutzung.

Eine frühzeitige Klärung der Genehmigungspflicht schützt die Projektplanung: Werden Aufstellort, Brandschutz oder technische Anschlüsse erst nach der Bestellung geklärt, werden Änderungen an der Containerkonfiguration und der Angebotskalkulation erforderlich.

1. Standort prüfen: Ist ein Containerbüro auf dem Grundstück zulässig?

Vor der Bestellung eines Bürocontainers ist zu klären, ob die vorgesehene Büronutzung am Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist.

  • Bebauungsplan: Zulässige Nutzungsart und bauliche Vorgaben für das Grundstück prüfen.
  • Abstandsflächen: Erforderliche Abstände zu Grundstücksgrenzen und benachbarten Gebäuden berücksichtigen. Nach § 6 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) gelten grundsätzlich folgende Werte:
    • Allgemeine Regel: 0,4 × H, mindestens jedoch 3 m.
    • Gewerbe- und Industriegebiete: 0,2 × H, mindestens jedoch 3 m.
    • Berechnungsgrundlage: H bezeichnet die maßgebliche Wandhöhe gemäß § 6 Abs. 4 SächsBO. Je nach Dachgestaltung können weitere Höhenanteile hinzukommen.
    • Ausnahmen: Abweichende Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie gesetzliche Ausnahmen sind zu berücksichtigen.
    Berechnungsbeispiel für einen eingeschossigen Bürocontainer mit 3,10 m maßgeblicher Wandhöhe:
    • Berechnung: 3,10 m × 0,4 = 1,24 m
    • Gesetzliche Mindesttiefe: 3,00 m
    • Erforderliche Abstandsflächentiefe: 3,00 m
  • Erschließung: Zufahrt, Stromversorgung sowie gegebenenfalls Wasser- und Abwasseranschlüsse prüfen.
  • Bestehende Nutzung: Bei einer Änderung der bisherigen genehmigten Nutzung kann eine zusätzliche Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich sein.

Planungsvorteil: Die frühzeitige Prüfung der Grundstückssituation reduziert das Risiko, dass ein bereits bestellter Bürocontainer aufgrund baurechtlicher Vorgaben nicht am vorgesehenen Standort aufgestellt werden darf.

Rechtsgrundlage: § 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Hinweis: Die genannten Abstandsflächen gelten für Sachsen. In anderen Bundesländern sind die jeweiligen Landesbauordnungen maßgeblich. Die konkrete Abstandsflächentiefe ist projektbezogen zu ermitteln.

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2. Genehmigungsverfahren klären: Landesbauordnung und Bauaufsicht

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist Ansprechpartner für die baurechtliche Einordnung des Vorhabens.

Je nach Bundesland und Bauvorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht:

  • Verfahrensfreies Bauvorhaben
  • Genehmigungsfreistellung
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Reguläres Baugenehmigungsverfahren

In Sachsen regeln insbesondere die §§ 61 bis 64 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) diese Verfahren.

Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass andere öffentlich-rechtliche Anforderungen entfallen. Auch ein versetzbarer Container ist nicht allein wegen seiner Transportfähigkeit genehmigungsfrei.

3. Bürocontainer konfigurieren: Nutzung, Fläche und Geschossigkeit festlegen

Die technische Planung muss zur beantragten Nutzung und den Anforderungen des Standorts passen.

  • Containertyp: Classic Line, Plus Line oder kombinierte Containeranlage
  • Größe und Anzahl: Modulabmessungen, Nutzfläche und Arbeitsplätze
  • Geschossigkeit: Eingeschossige oder mehrgeschossige Anlage
  • Nutzungsdauer: Vorübergehende oder langfristige Aufstellung
  • Nutzungsart: Büro, Besprechungsraum, Baustellenbüro oder Sozialraum
  • Ausstattung: Sanitärbereiche, Heizung, Kühlung und Elektroinstallation

Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.2): Werden Bürocontainer als Arbeitsstätten genutzt, müssen die Anforderungen an Raumabmessungen und Bewegungsflächen berücksichtigt werden. Nach ASR A1.2 beträgt die Mindestgrundfläche eines Arbeitsraums 8 m² für einen Arbeitsplatz und zusätzlich 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz. Für Zellenbüros gilt ein Flächenrichtwert von 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz. Die erforderlichen Bewegungsflächen, Verkehrswege und Raumhöhen sind bei der Planung zusätzlich zu prüfen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen

Warum ist das für Bürocontainer wichtig?

Ein Bürocontainer mit beispielsweise 14 m² nutzbarer Grundfläche erfüllt nicht automatisch sämtliche Anforderungen für zwei Arbeitsplätze. Zusätzlich müssen unter anderem die Bewegungsflächen, Verkehrswege, Raumhöhe und Lüftung berücksichtigt werden.

4. Bauunterlagen erstellen: Statik, Brandschutz und Energieanforderungen

Welche Bauvorlagen erforderlich sind, hängt von Bundesland, Gebäudeklasse, Nutzung und Genehmigungsverfahren ab.

Typische Unterlagen sind:

  • Lageplan und Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung mit Nutzungsangaben
  • Standsicherheitsnachweis einschließlich Gründung
  • Brandschutznachweise, soweit erforderlich
  • Rettungswegplanung
  • Energetischer Nachweis, soweit gesetzlich vorgeschrieben
  • Technische Angaben zu den Versorgungsanschlüssen

Bei beheizten oder gekühlten Containerbüros ist außerdem zu prüfen, welche Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 GModG sind unter anderem provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren sowie Gebäude, die bestimmungsgemäß wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmen von dieser Ausnahme bleiben zu beachten.

Diese energierechtliche Regelung ersetzt keine bauordnungsrechtliche Prüfung.

5. Bauantrag einreichen und Genehmigungsdauer einplanen

Sobald die Bauunterlagen vollständig sind, kann der Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Je nach Vorhaben ist dafür ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erforderlich.

Wie lange dauert die Genehmigung? In Sachsen gibt das Verwaltungsportal Amt24 für das reguläre Baugenehmigungsverfahren eine Bearbeitungszeit von in der Regel drei Monaten an. Fehlen Unterlagen oder sind weitere Abstimmungen notwendig, kann sich das Verfahren verlängern.

Klären Sie deshalb frühzeitig, wann die Genehmigung voraussichtlich vorliegt. Erst dann lassen sich die Lieferung des Bürocontainers, die Fundamentarbeiten und der Montagetermin zuverlässig planen.

Quelle: Amt24 Sachsen – Baugenehmigung

6. Container aufstellen: Voraussetzungen für die Nutzung erfüllen

Sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt, können die vorgesehenen Arbeiten entsprechend der genehmigten Planung durchgeführt werden.

Dazu zählen:

  • Fundamentierung beziehungsweise Aufstellflächen
  • Anlieferung und Positionierung der Module
  • Verbindung mehrerer Container zu einer Anlage
  • Montage von Treppen und weiteren Bauteilen
  • Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse
  • Prüfung der erforderlichen sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Beispiel Sachsen: Nach § 82 SächsBO ist die beabsichtigte Nutzungsaufnahme bei anzeigepflichtigen Vorhaben grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Für verfahrensfreie Bauvorhaben besteht diese Anzeigepflicht nicht.

Temporäre Bürocontainer sind nicht automatisch genehmigungsfrei

Die Aufstellung für wenige Monate, eine versetzbare Rahmenkonstruktion oder die Nutzung als Baustellenbüro begründen für sich genommen keine allgemeine Befreiung von baurechtlichen Anforderungen.

Entscheidend sind der konkrete Aufstellort, die Nutzung und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Eine frühe Abstimmung mit der Bauaufsicht schafft eine belastbarere Grundlage für Kosten-, Liefer- und Terminplanung.

Recherche- und Rechtsstand: 30. Oktober 2026

Rechtsgrundlagen und Quellen zur Genehmigung von Bürocontainern

  • Sächsische Bauordnung (SächsBO): Gesetzliche Grundlagen für Baugenehmigungen, Abstandsflächen (§ 6), Genehmigungsverfahren (§§ 61–64), Bauvorlagen und Nutzungsaufnahme (§ 82). SächsBO lesen
  • Amt24 Sachsen – Baugenehmigung: Informationen zum Bauantrag und zum behördlichen Genehmigungsverfahren. Für das reguläre Baugenehmigungsverfahren wird eine Bearbeitungsdauer von in der Regel drei Monaten genannt. Amt24 Sachsen
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen: Technische Regel mit Anforderungen an die Größe und Bewegungsflächen von Arbeitsräumen. Für Zellenbüros werden 8–10 m² je Arbeitsplatz als Richtwert genannt. ASR A1.2 lesen
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 2 – Anwendungsbereich: Gesetzliche Bestimmungen zum Anwendungsbereich und zu Ausnahmen, unter anderem für bestimmte provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren sowie Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. § 2 lesen
  • Landkreis Mittelsachsen – Nutzungsaufnahme und Baufertigstellung: Behördliche Informationen zur Anzeige der Nutzungsaufnahme. In Sachsen ist diese bei anzeigepflichtigen Vorhaben grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Informationen des Landkreises

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026: Anforderungen an Bürocontainer und Containeranlagen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29. Juli 2026 und ersetzt die bisherige Bezeichnung Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt energetische Anforderungen an Gebäude sowie deren Heizungs-, Kühl- und Anlagentechnik.

Für beheizte oder klimatisierte Bürocontainer und Containeranlagen hängt die Anwendbarkeit des Gesetzes insbesondere von der vorgesehenen Nutzungsdauer, der Gebäudenutzung und der baurechtlichen Einordnung ab.

GModG 2026: Wegfall der 65-%-Regel und neue Heizungsanforderungen

Die Gesetzesänderung vom Juli 2026 hat zentrale Vorgaben für Heizungsanlagen angepasst.

  • Inkrafttreten: 29. Juli 2026
  • Vorgängergesetz: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • 65-%-Regel: Die bisherige pauschale Pflicht zum Betrieb neuer Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien wurde aufgehoben.
  • Heiztechnik: Gas- und Ölheizungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin eingebaut werden.
  • Ab 2029: Für bestimmte neu eingebaute fossile Heizungsanlagen beginnt eine stufenweise Pflicht zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Gebäudehülle: Energetische Anforderungen an Wärmedämmung, Fenster und den baulichen Wärmeschutz bleiben bestehen.

Temporäre Bürocontainer: Ausnahme bei bis zu 2 Jahren Nutzungsdauer

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 GModG sind Gebäude, die für wiederholtes Aufstellen und Zerlegen bestimmt sind, sowie provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für die ausdrücklich ausgenommenen Vorschriften der §§ 74 bis 78.

Für Bürocontainer und temporäre Containeranlagen sind deshalb folgende Angaben entscheidend:

  • Geplante Nutzungsdauer: bis zu 2 Jahre bei provisorischen Gebäuden
  • Wiederholte Aufstellung: mögliche Ausnahme für entsprechend konzipierte Gebäude
  • Gebäudenutzung: Büro, Baustellenbüro, Klassenraum oder sonstiger Nutzungszweck
  • Heizung und Kühlung: vorgesehene technische Ausstattung
  • Baurecht: gesonderte Prüfung der Genehmigungspflicht nach Landesrecht

Eine befristete Nutzung führt nicht automatisch zur Ausnahme. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bauvorhabens.

Dauerhaft genutzte Bürocontainer: Energetische Anforderungen prüfen

Werden Bürocontainer oder modulare Containeranlagen dauerhaft als beheizte beziehungsweise gekühlte Gebäude eingesetzt, können die energetischen Anforderungen des GModG anwendbar sein.

Für die Planung sind insbesondere folgende Bauteile und Angaben relevant:

  • Außenwände: Wärmedämmung und Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
  • Dach: Dachaufbau und Wärmeschutz
  • Boden: Dämmaufbau und Wärmedurchgangskoeffizient
  • Fenster: Verglasung und Wärmedurchgangskoeffizient
  • Außentüren: Wärmedämmung und Dichtheit
  • Heizung und Kühlung: Systemart und Energieversorgung
  • Energetischer Nachweis: erforderliche Berechnung entsprechend Gebäudetyp und Nutzung

Die Einhaltung der Anforderungen ist anhand des geplanten Gesamtgebäudes zu beurteilen. Einzelne U-Werte eines Containerbauteils sind kein vollständiger Nachweis für die energetische Gesetzeskonformität.

Rufen Sie uns an: +49 351 21295050

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