Bürocontainer bieten zusätzliche Raumflächen für Unternehmen, Baustellen und öffentliche Einrichtungen. m3 Company liefert modulare Raumcontainer, die einzeln eingesetzt oder zu mehrgeschossigen Containeranlagen kombiniert werden können.
Für unterschiedliche Anforderungen stehen vier Lösungen zur Auswahl:
Die Auswahl richtet sich nach benötigter Fläche, Nutzungsdauer, Ausstattung und baulichen Anforderungen.
Der Classic Line Bürocontainer ist das Standardmodul der m3 Company für temporäre Büroräume, Klassenzimmer und Baustellenunterkünfte. Die Module bestehen aus einer stabilen Rahmenkonstruktion, haben auswechselbare Wandelemente und lassen sich zu Raumlösungen kombinieren, bis zu 3 Etagen, siehe Containeranlagen.
Brandschutz: Feuerwiderstand je Dämmvariante
Das Brandschutzsystem gilt für Einzelcontainer und Containeranlagen.
Wärmedämmung:
Dämmvarianten: Mineralwolle, PU (Polyurethan), PIR (Polyisocyanurat), Steinwolle. Fenster: Dreifachverglasung.
Energiespar-Optionen: 6 Ausstattungselemente
Der Plus Line Bürocontainer ist das hochwertige Raummodul der m3 Company für moderne Büros, Besprechungsräume, Klassenzimmer, Kindergärten und dauerhafte Raumlösungen. Die Plus Line zeichnet sich durch eine moderne Fassadengestaltung, einen akustisch optimierten Innenraum, hochwertige Wärmedämmung und serienmäßigen Brandschutz aus. Dank des modularen Paneelsystems lassen sich die Container flexibel zu individuellen Containeranlagen kombinieren.
Brandschutz: serienmäßig R30 / REI30 / EI30
Das Brandschutzsystem ist für Einzelcontainer und Containeranlagen geeignet.
Wärmedämmung: energieeffiziente Bauweise
Die Plus Line bietet hochwertige Dämmvarianten für eine ganzjährige Nutzung. Die erreichbaren U-Werte hängen vom jeweiligen Bauteilaufbau und der gewählten Ausstattung ab.
Energieeffizienz und Komfort: Ausstattungsoptionen

Unsere Bürocontainer und modularen Raumcontainer sind die ideale Lösung für temporäre oder dauerhafte Raumbedürfnisse – schnell verfügbar, mobil und exakt anpassbar an Ihre Anforderungen. Ob als einzelner mobiler Bürocontainer, komplette Containeranlage oder funktionale Kombination mit Lager- und Aufenthaltsräumen: Wir bieten maßgeschneiderte Konzepte für Unternehmen jeder Größe.
Wir von m3 haben bereits zahlreiche Großprojekte mit Bürocontainern und Raumlösungen für Kunden aus Bauwesen, Industrie und Gewerbe realisiert – darunter Baustellenbüros, Technikräume, Produktionsstätten oder Sozialräume für Mitarbeitende. Dabei setzen wir nicht nur auf Qualität, sondern auf durchdachte Raumkonzepte mit System.
Containeranlagen sind die perfekte Wahl für Projekte, die schnelle und flexible Raumkonzepte erfordern – ob temporär oder dauerhaft.
Dank unserer Erfahrung in der Umsetzung komplexer Containerlösungen begleiten wir Sie von der ersten Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Haben Sie spezielle Anforderungen?
Unser Team unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer individuellen Bürocontainer-Lösung.
Ein Bürocontainer kann in Deutschland eine Baugenehmigung benötigen, auch wenn er nur vorübergehend aufgestellt wird. Ob ein einzelnes Bürocontainer-Modul oder eine mehrgeschossige Containeranlage genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung, dem Standort und der vorgesehenen Nutzung.
Eine frühzeitige Klärung der Genehmigungspflicht schützt die Projektplanung: Werden Aufstellort, Brandschutz oder technische Anschlüsse erst nach der Bestellung geklärt, werden Änderungen an der Containerkonfiguration und der Angebotskalkulation erforderlich.
Vor der Bestellung eines Bürocontainers ist zu klären, ob die vorgesehene Büronutzung am Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Planungsvorteil: Die frühzeitige Prüfung der Grundstückssituation reduziert das Risiko, dass ein bereits bestellter Bürocontainer aufgrund baurechtlicher Vorgaben nicht am vorgesehenen Standort aufgestellt werden darf.
Rechtsgrundlage: § 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Hinweis: Die genannten Abstandsflächen gelten für Sachsen. In anderen Bundesländern sind die jeweiligen Landesbauordnungen maßgeblich. Die konkrete Abstandsflächentiefe ist projektbezogen zu ermitteln.
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist Ansprechpartner für die baurechtliche Einordnung des Vorhabens.
Je nach Bundesland und Bauvorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht:
In Sachsen regeln insbesondere die §§ 61 bis 64 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) diese Verfahren.
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass andere öffentlich-rechtliche Anforderungen entfallen. Auch ein versetzbarer Container ist nicht allein wegen seiner Transportfähigkeit genehmigungsfrei.
Die technische Planung muss zur beantragten Nutzung und den Anforderungen des Standorts passen.
Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.2): Werden Bürocontainer als Arbeitsstätten genutzt, müssen die Anforderungen an Raumabmessungen und Bewegungsflächen berücksichtigt werden. Nach ASR A1.2 beträgt die Mindestgrundfläche eines Arbeitsraums 8 m² für einen Arbeitsplatz und zusätzlich 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz. Für Zellenbüros gilt ein Flächenrichtwert von 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz. Die erforderlichen Bewegungsflächen, Verkehrswege und Raumhöhen sind bei der Planung zusätzlich zu prüfen.
Ein Bürocontainer mit beispielsweise 14 m² nutzbarer Grundfläche erfüllt nicht automatisch sämtliche Anforderungen für zwei Arbeitsplätze. Zusätzlich müssen unter anderem die Bewegungsflächen, Verkehrswege, Raumhöhe und Lüftung berücksichtigt werden.
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, hängt von Bundesland, Gebäudeklasse, Nutzung und Genehmigungsverfahren ab.
Typische Unterlagen sind:
Bei beheizten oder gekühlten Containerbüros ist außerdem zu prüfen, welche Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 GModG sind unter anderem provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren sowie Gebäude, die bestimmungsgemäß wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmen von dieser Ausnahme bleiben zu beachten.
Diese energierechtliche Regelung ersetzt keine bauordnungsrechtliche Prüfung.
Sobald die Bauunterlagen vollständig sind, kann der Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Je nach Vorhaben ist dafür ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erforderlich.
Wie lange dauert die Genehmigung? In Sachsen gibt das Verwaltungsportal Amt24 für das reguläre Baugenehmigungsverfahren eine Bearbeitungszeit von in der Regel drei Monaten an. Fehlen Unterlagen oder sind weitere Abstimmungen notwendig, kann sich das Verfahren verlängern.
Klären Sie deshalb frühzeitig, wann die Genehmigung voraussichtlich vorliegt. Erst dann lassen sich die Lieferung des Bürocontainers, die Fundamentarbeiten und der Montagetermin zuverlässig planen.
Quelle: Amt24 Sachsen – Baugenehmigung
Sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt, können die vorgesehenen Arbeiten entsprechend der genehmigten Planung durchgeführt werden.
Dazu zählen:
Beispiel Sachsen: Nach § 82 SächsBO ist die beabsichtigte Nutzungsaufnahme bei anzeigepflichtigen Vorhaben grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Für verfahrensfreie Bauvorhaben besteht diese Anzeigepflicht nicht.
Die Aufstellung für wenige Monate, eine versetzbare Rahmenkonstruktion oder die Nutzung als Baustellenbüro begründen für sich genommen keine allgemeine Befreiung von baurechtlichen Anforderungen.
Entscheidend sind der konkrete Aufstellort, die Nutzung und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Eine frühe Abstimmung mit der Bauaufsicht schafft eine belastbarere Grundlage für Kosten-, Liefer- und Terminplanung.
Recherche- und Rechtsstand: 30. Oktober 2026
Rechtsgrundlagen und Quellen zur Genehmigung von Bürocontainern
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29. Juli 2026 und ersetzt die bisherige Bezeichnung Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt energetische Anforderungen an Gebäude sowie deren Heizungs-, Kühl- und Anlagentechnik.
Für beheizte oder klimatisierte Bürocontainer und Containeranlagen hängt die Anwendbarkeit des Gesetzes insbesondere von der vorgesehenen Nutzungsdauer, der Gebäudenutzung und der baurechtlichen Einordnung ab.
Die Gesetzesänderung vom Juli 2026 hat zentrale Vorgaben für Heizungsanlagen angepasst.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 GModG sind Gebäude, die für wiederholtes Aufstellen und Zerlegen bestimmt sind, sowie provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für die ausdrücklich ausgenommenen Vorschriften der §§ 74 bis 78.
Für Bürocontainer und temporäre Containeranlagen sind deshalb folgende Angaben entscheidend:
Eine befristete Nutzung führt nicht automatisch zur Ausnahme. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bauvorhabens.
Werden Bürocontainer oder modulare Containeranlagen dauerhaft als beheizte beziehungsweise gekühlte Gebäude eingesetzt, können die energetischen Anforderungen des GModG anwendbar sein.
Für die Planung sind insbesondere folgende Bauteile und Angaben relevant:
Die Einhaltung der Anforderungen ist anhand des geplanten Gesamtgebäudes zu beurteilen. Einzelne U-Werte eines Containerbauteils sind kein vollständiger Nachweis für die energetische Gesetzeskonformität.
Rufen Sie uns an: +49 351 21295050

Kleine Flächen erfordern durchdachte Lösungen. Gemeinsam mit unserem Partner KONTEK Objekteinrichtungs GmbH verwandeln wir begrenzte Containerflächen in moderne, leistungsfähige Arbeitswelten, die Funktion, Ergonomie und Design ideal verbinden.
Unsere Büro- und Modulcontainer passen sich nicht nur Ihren Anforderungen an, sondern auch der Art ihrer Lieferung:
Nach der Lieferung erfolgt die Montage direkt vor Ort, was Zeit und Ressourcen spart. Die Dauer der Montage hängt von der Größe und Ausstattung Ihrer Containeranlage ab:

Egal ob Sie einen Seecontainer, einen Kühlcontainer für die sichere Lagerung von temperatursensiblen Gütern, einen Materialcontainer für die Lagerung von Baumaterialien oder einen Bürocontainer für temporäre oder dauerhafte Bürolösungen benötigen - Wir haben die passende Lösung für Sie. Dabei können Sie zwischen Kauf und Miete wählen und profitieren von fairen Preisen sowie unserem umfassenden Serviceangebot.