Ein fliegender Bau ist gemäß § 78 der Musterbauordnung eine bauliche Anlage, die dafür bestimmt ist, wiederholt an verschiedenen Orten aufgestellt und wieder abgebaut zu werden – etwa Zelte, Tribünen oder Fahrgeschäfte. Ein privat auf dem eigenen Grundstück genutzter Container fällt in der Regel nicht unter diese Kategorie, selbst wenn er technisch versetzbar ist, da er nicht für den wiederholten Ortswechsel im Sinne der Vorschrift vorgesehen ist.
Ist ein Container automatisch ein fliegender Bau?
Nein. Ein Container ist nicht automatisch ein fliegender Bau, nur weil er versetzbar ist. Maßgeblich sind die konkrete Nutzung, die geplante Aufstellzeit, die technische Ausführung und die Frage, ob die Anlage tatsächlich für den wiederholten Ortswechsel vorgesehen ist.