Die Aufstellung eines See- oder Lagercontainers ist auf privatem und öffentlichem Grund grundsätzlich möglich, jedoch gibt es unterschiedliche Vorschriften.
Öffentlicher Raum
Die genauen Vorgaben und Gebühren variieren je nach Region. Klären Sie die Bedingungen frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde.
- Für Container im öffentlichen Raum ist eine Sondernutzungserlaubnis (auch Stellgenehmigung genannt) erforderlich. Diese wird von der Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
- Die Genehmigung gilt für einen festgelegten Zeitraum und beinhaltet Auflagen zur Verkehrssicherung, wie die Installation von Warntafeln, Schildern und die Einhaltung von Restbreiten.
- Es fallen Gebühren an, die sich oft nach der Größe und der Stelldauer des Containers richten.
Private Grundstücke
Auf privatem Grund gibt es in der Regel mehr Freiheiten. Trotzdem sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Stabiler Untergrund: Der Container benötigt einen ebenen und tragfähigen Boden, um Stabilität zu gewährleisten.
- Zufahrt und Platzbedarf: Der Container muss sicher angeliefert und aufgestellt werden können, was ausreichend Platz und eine gute Zufahrtsmöglichkeit voraussetzt.
- Auf einem privaten Grundstück ist in der Regel keine Stellgenehmigung erforderlich.
- Allerdings wird eine Baugenehmigung benötigt, wenn der Container länger als drei Monate stehen bleibt.
- Der örtliche Bebauungsplan muss beachtet werden, insbesondere bei dauerhaft aufgestellten Containern.
- Ausnahmen: Baucontainer, die im Rahmen von Baumaßnahmen genutzt werden, sind in vielen Fällen genehmigungsfrei. Auch Container, die als Nebenanlagen (z. B. Gartenhaus) dienen, können unter bestimmten Größenbeschränkungen ohne Genehmigung aufgestellt werden.
- Die genauen Vorgaben und Gebühren variieren je nach Region. Klären Sie die Bedingungen frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde.
Darf ich einen Container in meinen Schrebergarten stellen?
In Schrebergärten gelten meist spezielle Regelungen. Da Container häufig als bauliche Anlagen eingestuft werden, ist eine dauerhafte Aufstellung in Schrebergärten oft nicht zulässig. Für temporäre Nutzungen, etwa zur Lagerung während Gartenarbeiten, kann manchmal eine Sondergenehmigung des Kleingartenvereins oder der Behörde eingeholt werden. Prüfen Sie stets die jeweiligen Regeln des Kleingartenvereins, um Konflikte zu vermeiden.