Genehmigungen und Vorschriften

Container auf dem Grundstück - Was ist erlaubt?

Container sind äußerst vielseitig und finden Anwendung als Lagerraum, temporäres Büro oder Werkstatt. Doch bevor Sie einen Container auf Ihrem Grundstück aufstellen, sollten Sie die geltenden rechtlichen und baulichen Vorschriften beachten. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Regelungen und bietet Ihnen eine hilfreiche Orientierung, um Ihr Containerprojekt sicher und regelkonform umzusetzen.

Wo darf ein Container aufgestellt werden?

Die Aufstellung eines See- oder Lagercontainers ist auf privatem und öffentlichem Grund grundsätzlich möglich, jedoch gibt es unterschiedliche Vorschriften.

Öffentlicher Raum

Die genauen Vorgaben und Gebühren variieren je nach Region. Klären Sie die Bedingungen frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde.

  • Für Container im öffentlichen Raum ist eine Sondernutzungserlaubnis (auch Stellgenehmigung genannt) erforderlich. Diese wird von der Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
  • Die Genehmigung gilt für einen festgelegten Zeitraum und beinhaltet Auflagen zur Verkehrssicherung, wie die Installation von Warntafeln, Schildern und die Einhaltung von Restbreiten.
  • Es fallen Gebühren an, die sich oft nach der Größe und der Stelldauer des Containers richten.

Private Grundstücke

Auf privatem Grund gibt es in der Regel mehr Freiheiten. Trotzdem sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Stabiler Untergrund: Der Container benötigt einen ebenen und tragfähigen Boden, um Stabilität zu gewährleisten.
  • Zufahrt und Platzbedarf: Der Container muss sicher angeliefert und aufgestellt werden können, was ausreichend Platz und eine gute Zufahrtsmöglichkeit voraussetzt.
  • Auf einem privaten Grundstück ist in der Regel keine Stellgenehmigung erforderlich.
  • Allerdings wird eine Baugenehmigung benötigt, wenn der Container länger als drei Monate stehen bleibt.
  • Der örtliche Bebauungsplan muss beachtet werden, insbesondere bei dauerhaft aufgestellten Containern.
  • Ausnahmen: Baucontainer, die im Rahmen von Baumaßnahmen genutzt werden, sind in vielen Fällen genehmigungsfrei. Auch Container, die als Nebenanlagen (z. B. Gartenhaus) dienen, können unter bestimmten Größenbeschränkungen ohne Genehmigung aufgestellt werden.
  • Die genauen Vorgaben und Gebühren variieren je nach Region. Klären Sie die Bedingungen frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde.

Darf ich einen Container in meinen Schrebergarten stellen?

In Schrebergärten gelten meist spezielle Regelungen. Da Container häufig als bauliche Anlagen eingestuft werden, ist eine dauerhafte Aufstellung in Schrebergärten oft nicht zulässig. Für temporäre Nutzungen, etwa zur Lagerung während Gartenarbeiten, kann manchmal eine Sondergenehmigung des Kleingartenvereins oder der Behörde eingeholt werden. Prüfen Sie stets die jeweiligen Regeln des Kleingartenvereins, um Konflikte zu vermeiden.

Baugenehmigung für Seecontainer

Wann ist der Container Genehmigungspflichtig?

Ob eine Baugenehmigung für einen Container erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Nutzungsdauer: Temporäre Container (z. B. für Baustellen) sind meist genehmigungsfrei für bis zu sechs Monate, können aber lokal variieren.
  • Größe und Art: Kleinere Lagercontainer sind oft genehmigungsfrei. Größere Container, insbesondere solche mit Büro- oder Wohnnutzung, gelten jedoch als bauliche Anlagen und benötigen häufig eine Genehmigung.
  • Nutzungszweck: Container, die als Büro oder Wohnraum genutzt werden, unterliegen meist strengeren Vorschriften als Lagercontainer.
  • Standort: In besonderen Zonen wie Naturschutz- oder Denkmalschutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen.

Es empfiehlt sich, vor der Aufstellung mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert.

Wie lange darf ein Container auf meinem Grundstück stehen?

  • Kurzfristige Nutzung: Baustellencontainer können meist bis zu sechs Monate ohne Genehmigung stehen.
  • Langfristige Nutzung: Container, die dauerhaft als Büro oder Wohnraum dienen sollen, benötigen in der Regel eine Genehmigung.
  • Unbefristete Nutzung: In seltenen Fällen kann ein Container als festes Gebäude anerkannt werden, was eine dauerhafte Aufstellung ermöglicht, allerdings nur bei Erfüllung bestimmter baulicher Anforderungen.

Praktische Hinweise zur Aufstellung eines Containers

  • Untergrund: Ein stabiler, ebener Untergrund (z. B. Betonplatte) ist wichtig, um das Gewicht gleichmäßig zu verteilen und das Absinken des Containers zu verhindern.
  • Zufahrt: Sorgen Sie für eine gute Erreichbarkeit des Standorts, damit der Container sicher angeliefert und abgesetzt werden kann.
  • Sicherheit: Achten Sie auf den Schutz des Containers vor unbefugtem Zugriff, besonders wenn darin wertvolle Güter gelagert werden.
Lagercontainer im Hafen bei m3
Raum zum Wohlfühlen und Arbeiten in Perfektion

Was gilt für Baugenehmigungen in Dresden?

  • Öffentliche Flächen: Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.
  • Private Grundstücke: Auch auf privatem Grund müssen die Vorschriften des Bebauungsplans beachtet werden.
  • Baugenehmigung: Je nach Nutzungszweck und -dauer ist oft eine Genehmigung erforderlich, insbesondere bei langfristiger Nutzung.
m3 Patrick Schmieder

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Patrick Schmieder
Geschäftsführer, Vertrieb, Spezialbau-Projektleitung

Ja, in den meisten Fällen wird eine Baugenehmigung benötigt, da ein Container als bauliche Anlage gilt, wenn er dauerhaft aufgestellt wird. Die Notwendigkeit hängt von der Nutzung, der Größe, dem Standort und den lokalen Bauvorschriften ab.

Eine bauliche Anlage bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch ein bauliches Objekt oder Bauwerk, das dauerhaft mit dem Boden verbunden ist. Es handelt sich dabei um eine feste Konstruktion oder Einrichtung, die bestimmte Funktionen erfüllt oder Räumlichkeiten für unterschiedliche Zwecke bereitstellt. Bauliche Anlagen können vielfältig sein und umfassen unter anderem Wohngebäude, Bürogebäude, Fabriken, Lagerhallen, Brücken, Stadien und vieles mehr.In rechtlicher Hinsicht werden bauliche Anlagen oft durch Baurecht und Bauordnungen geregelt. Je nach Land und Region können unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungsverfahren für die Errichtung, Nutzung und den Abriss solcher Anlagen bestehen.Obwohl Container wie auch Containeranlagen prinzipiell so konzipiert sind, dass sie wiederholt montiert und demontiert werden können, werden sie in den Landesbauordnungen der Bundesländer in der Regel nicht als "fliegende Bauten" eingestuft, sondern als "bauliche Anlage". Dies betrifft insbesondere Bürocontainer oder Wohncontainer, die zu einer größeren Einheit zusammengefügt werden. Daher unterliegen sie der Genehmigungspflicht, und für das Aufstellen solcher Container ist eine Baugenehmigung erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie jeweils bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Bauamt in der Landesbauordnung (LBO)

Für die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim jeweiligen Bauaufsichtsamt eine Baugenehmigung zu beantragen.Für Dresden findet Sie Infos Unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baugenehmigung_d115.php

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