Ein Containerhaus ist kein einfacher „Stahlkasten“. Sobald ein Container dauerhaft auf einem Grundstück steht, baulich verändert oder fest installiert wird, zählt er als bauliche Anlage. Laut den Bauordnungen in Deutschland ist für solche Anlagen grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich – unabhängig davon, ob sie als Wohnhaus, Büro oder Gewerberaum genutzt werden.
Besonders die Nutzung als Wohnraum unterliegt strengen Vorschriften, da hier Anforderungen an Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit erfüllt werden müssen.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Baugenehmigung ist in folgenden Fällen nötig:
- Der Container soll als dauerhaftes Wohn- oder Bürogebäude dienen. Hier empfiehlt sich jedoch die Nutzung von Raumcontaintern
- Der Standort befindet sich in einem Gebiet mit festgelegtem Bebauungsplan.
- Es werden bauliche Veränderungen vorgenommen, wie das Hinzufügen von Fenstern, Türen oder einer Dämmung.
- Der Container ist länger als sechs Monate am gleichen Ort aufgestellt.
Für vorübergehende Installationen, wie Baustellencontainer, gelten häufig Ausnahmeregelungen. Hierzu ist eine Rücksprache mit der lokalen Bauaufsichtsbehörde ratsam.
Regionale Unterschiede: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften
Das Baurecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Daher gibt es keine einheitliche Regelung. Einige Bundesländer haben spezielle Vorgaben, die sich auf Größe, Nutzung oder die äußere Gestaltung beziehen. Zusätzlich regeln lokale Bebauungspläne, ob und wie Containerhäuser in bestimmten Gebieten realisiert werden dürfen.
Tipp: Klären Sie im Vorfeld, welche Bauordnung in Ihrer Region gilt und ob es Einschränkungen für das Bauvorhaben gibt.