Ein Offshore-Container ist eine transportable Einheit für den wiederholten Transport von Gütern oder Ausrüstung zwischen Schiffen und Offshore-Anlagen. Er ist für das Heben auf offener See und die dabei auftretenden dynamischen Belastungen konstruiert. Offshore-Container und ihre Anschlagmittel müssen deshalb besondere Anforderungen an Konstruktion, Prüfung, Kennzeichnung und regelmäßige Kontrolle erfüllen.
Ein Offshore-Container ist für wiederholte Hebevorgänge zwischen Versorgungsschiffen und Offshore-Anlagen ausgelegt. Dabei können durch Seegang, Schiffsbewegungen und Stoßbelastungen wesentlich andere Beanspruchungen entstehen als beim üblichen Containerumschlag in Häfen und Terminals.
Deshalb gelten besondere Anforderungen an die tragende Struktur, die Hebepunkte und die zugehörigen Anschlagmittel. Ein Standard-Seecontainer wird durch nachträglich montierte Kranösen oder Anschlagketten nicht automatisch zu einem zugelassenen Offshore-Container.
Zu den maßgeblichen Regelwerken gehören:
Die Normenreihe EN 12079 ist eine Vorgängernorm von EN ISO 10855. In älteren Zertifikaten, Ausschreibungen und technischen Spezifikationen kann sie weiterhin genannt werden. Welche Ausgabe und Zertifizierung für ein konkretes Projekt erforderlich ist, muss anhand der Betreiberanforderungen und Vertragsunterlagen geprüft werden.
Die aktuelle Normenreihe ISO 10855:2024 besteht aus drei Teilen:
Der Anwendungsbereich von ISO 10855-1 umfasst Offshore-Container mit einer maximalen Gesamtmasse von höchstens 25.000 Kilogramm, die wiederholt zu, von oder zwischen Offshore-Anlagen und Schiffen transportiert werden. Die Grenze von 25.000 Kilogramm ist somit keine allgemeine Gewichtsangabe für alle denkbaren Offshore-Transportlösungen, sondern Teil des Anwendungsbereichs dieser Norm.
Offshore-Container werden je nach Aufgabe in unterschiedlichen Bauformen hergestellt. Dazu gehören unter anderem:
Die Konstruktion kann kompakt und speziell auf die jeweilige Ladung abgestimmt sein. Offshore-Container müssen deshalb nicht den üblichen Abmessungen eines 20- oder 40-Fuß-Seecontainers entsprechen.
Für den Offshore-Umschlag werden dafür ausgelegte Anschlagmittel verwendet. Dazu können mehrsträngige Ketten- oder Drahtseilgehänge und ein Hauptglied für den Kranhaken gehören.
Container und Anschlagmittel bilden dabei ein sicherheitsrelevantes System. Hebepunkte, Gehänge, Verbindungselemente und Kennzeichnungen müssen zur jeweiligen Einheit passen. Die zulässige Gesamtmasse des Containers darf nicht überschritten werden.
Vor der Inbetriebnahme werden Konstruktion und Fertigung entsprechend dem angewendeten Regelwerk beurteilt. Dazu gehören je nach Zertifizierung unter anderem die Prüfung technischer Unterlagen, Kontrollen während der Herstellung sowie Belastungs- und Hebeprüfungen.
Während der Nutzung sind wiederkehrende Inspektionen und Prüfungen erforderlich. Art, Umfang und Frist richten sich nach dem angewendeten Standard, der Zertifizierung und dem Zustand des Containers. Das Gleiche gilt für die zugehörigen Anschlagmittel.
Beschädigungen, starke Korrosion, verformte Hebepunkte oder unleserliche Kennzeichnungen müssen vor einem weiteren Einsatz fachgerecht bewertet werden.
Offshore-Container kommen unter anderem in der Öl- und Gasindustrie, bei Offshore-Windparks sowie bei Wartungs-, Versorgungs- und Forschungsprojekten auf See zum Einsatz. Sie transportieren beispielsweise Werkzeuge, Ersatzteile, technische Anlagen, Verbrauchsmaterialien oder Abfälle.
Nein. Ein Standard-Seecontainer besitzt nicht automatisch die erforderliche Auslegung und Zertifizierung für wiederholte Hebevorgänge auf offener See. Für diesen Einsatz muss die gesamte Einheit einschließlich der Hebepunkte und Anschlagmittel nach einem geeigneten Offshore-Regelwerk ausgeführt und geprüft sein.
DNV 2.7-1 ist die frühere und weiterhin gebräuchliche Bezeichnung des DNV-Standards für Offshore-Container. Die aktuelle Bezeichnung lautet DNV-ST-E271. Der Standard enthält Anforderungen und Leitlinien für die Zulassung und Zertifizierung von Offshore-Containern und ihren Anschlagmitteln.
Nein. Beide Regelwerke behandeln Offshore-Container und weisen inhaltliche Überschneidungen auf, sind aber nicht identisch. Welche Zertifizierung verlangt wird, muss für das konkrete Projekt festgelegt werden.
Für den Offshore-Umschlag wird ein geeignetes und geprüftes Anschlagmittel benötigt. Es muss für den Container, seine zulässige Gesamtmasse und die vorgesehenen Hebevorgänge ausgelegt sein. Die Anforderungen an solche Anschlagmittel beschreibt unter anderem ISO 10855-2.
Ein Umbau allein reicht nicht aus. Soll die Einheit als Offshore-Container eingesetzt werden, müssen Konstruktion, Werkstoffe, Schweißarbeiten, Hebepunkte, Prüfungen und Dokumentation die Anforderungen des vorgesehenen Regelwerks erfüllen. Ob ein bestehender Container dafür technisch geeignet ist, muss im Einzelfall durch Fachplaner und die zuständige Prüf- oder Zertifizierungsstelle beurteilt werden.