Kurz erklärt
Die TIR-Zulassung bestätigt, dass ein Container für den internationalen Warentransport unter Zollverschluss geeignet ist. Grundlage ist das TIR-Übereinkommen von 1975 (Transports Internationaux Routiers).
Ein TIR-zugelassener Container muss so gebaut sein, dass Waren nicht entnommen oder hinzugefügt werden können, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen oder den Zollverschluss zu beschädigen. Die Zulassung wird in Deutschland auch als Verschlussanerkenntnis bezeichnet.
Für die Zulassung muss der Container insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
Die technischen Anforderungen für Container sind in Anlage 7 des TIR-Übereinkommens geregelt.
Container können nach einem der vorgesehenen Verfahren zugelassen werden:
Als Nachweis dienen die Zulassungsbescheinigung und die am Container angebrachte Zulassungstafel. Bei Umbauten, die den Aufbau, die Türen, Öffnungen oder Verschlussmöglichkeiten verändern, muss geprüft werden, ob die bestehende Zulassung weiterhin gilt oder eine erneute Abnahme erforderlich ist.
Die Zulassung ist relevant, wenn Waren im TIR-Versandverfahren unter Zollverschluss durch mehrere Vertragsstaaten transportiert werden. Dadurch müssen die Waren an den durchfahrenen Grenzen grundsätzlich nicht jedes Mal vollständig neu zollrechtlich abgefertigt werden.
Die Zulassung des Containers allein reicht für die Teilnahme am TIR-Verfahren jedoch nicht aus. Zusätzlich müssen unter anderem die Voraussetzungen für das konkrete Versandverfahren, das Transportunternehmen und das verwendete Carnet TIR erfüllt sein.
Die beiden Zulassungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
Eine gültige CSC-Plakette ersetzt daher keine TIR-Zulassung. Umgekehrt bestätigt eine TIR-Zulassung nicht automatisch die technische Transportsicherheit nach dem CSC-Übereinkommen.
TIR steht für den französischen Begriff „Transports Internationaux Routiers“, auf Deutsch „Internationaler Straßengüterverkehr“. Das TIR-Verfahren erleichtert den grenzüberschreitenden Warentransport unter Zollverschluss.
Nein. Viele ISO-Seecontainer wurden zwar verschlusssicher konstruiert und entsprechend zugelassen. Ob ein konkreter Container tatsächlich über eine gültige beziehungsweise anerkannte Zulassung verfügt, muss jedoch anhand seiner Kennzeichnung, Unterlagen und seines aktuellen Zustands geprüft werden.
Ja. Veränderungen an Türen, Wänden, Dach, Boden, Öffnungen oder Verschlusspunkten können die Verschlusssicherheit beeinträchtigen. Nach einem relevanten Umbau muss deshalb geprüft werden, ob eine erneute Begutachtung und Zulassung erforderlich ist.
Nein. Sie bestätigt ausschließlich die Eignung für Transporte unter Zollverschluss nach den entsprechenden Zollvorschriften. Anforderungen an Standsicherheit, Ladungssicherung, Straßentransport oder Seeverkehr werden dadurch nicht ersetzt.